§ 177 Abs 2 BVergG 2002
Der VwGH bestimmt die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Pauschalgebühr bei Losen. Nach Ansicht des VwGH bewirken die Pauschalgebühren keine unvertretbare Beeinträchtigung des Überprüfungsverfahrens.
§ 177 Abs 2 BVergG 2002
Der VwGH bestimmt die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Pauschalgebühr bei Losen. Nach Ansicht des VwGH bewirken die Pauschalgebühren keine unvertretbare Beeinträchtigung des Überprüfungsverfahrens.