Zusammenfassung: Die fehlende verbale Begründung der Vergabeentscheidung erfordert die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 95 Abs 1 BVergG 2002; § 99 Abs 2 BVergG 2002
Zusammenfassung: Die fehlende verbale Begründung der Vergabeentscheidung erfordert die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 95 Abs 1 BVergG 2002; § 99 Abs 2 BVergG 2002