Zusammenfassung: Das Recht des Auftraggebers zur Festlegung von Musskriterien ist durch den gebotenen freien Wettbewerb und das Gleichbehandlungsgebot beschränkt.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002; § 162 Abs 2 BVergG 2002
Zusammenfassung: Das Recht des Auftraggebers zur Festlegung von Musskriterien ist durch den gebotenen freien Wettbewerb und das Gleichbehandlungsgebot beschränkt.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002; § 162 Abs 2 BVergG 2002