Zusammenfassung: Die Erteilung eines Zuschlages trotz des Einlangens einer gegenteiligen einstweiligen Verfügung begründet absolute Nichtigkeit, sodass das BVA zur Erlassung einer Provisorialverfügung legitimiert ist.
Rechtsgrundlagen: § 162 Abs 2 Z 1 BVergG 2002; § 171 Abs 7 BVergG 2002