Zusammenfassung: Die Kalkulierbarkeit der Leistung muss auch bei einem Rahmenauftrag gewährleistet sein.
Rechtsgrundlagen: § 66 Abs 3 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Die Kalkulierbarkeit der Leistung muss auch bei einem Rahmenauftrag gewährleistet sein.
Rechtsgrundlagen: § 66 Abs 3 BVergG 2002
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