Zusammenfassung: Das BVA konstatiert die Unmöglichkeit der vertieften Angebotsprüfung bei Lieferaufträgen.
Rechtsgrundlagen: § 93 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Das BVA konstatiert die Unmöglichkeit der vertieften Angebotsprüfung bei Lieferaufträgen.
Rechtsgrundlagen: § 93 BVergG 2002
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