Zusammenfassung: Das BVA konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen Dienstleistungskonzessionsverträgen und Dienstleistungsaufträgen.
Rechtsgrundlagen: § 4 BVergG 2002
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Das BVA konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen Dienstleistungskonzessionsverträgen und Dienstleistungsaufträgen.
Rechtsgrundlagen: § 4 BVergG 2002
Schlagwörter: