§ 20 Z 13 BVergG 2002; § 105 Abs 3 BVergG 2002
Der Beitrag behandelt das Ausscheiden von Angeboten in Zusammenhang mit einem Nachprüfungsantrag. Besonders untersucht wird vor allem die Regelung, dass eine Entscheidung des Auftraggebers ein Angebot auszuscheiden, einen ex lege Widerruf der Ausschreibung zur Folge hat. Zur Darstellung dieses Sonderfalls beschreibt der Autor eine Entscheidung des VwGH.