Zusammenfassung: Im Beitrag wird die Frage behandelt, ob eine Änderung des Begehrens im Rahmen des Vergabeverfahrens möglich ist. Die Autorin bezieht sich auf eine Entscheidung des BVA aus dem Jahr 2004, in der es um die Änderung des verfahrenseinleitenden Antrags vor der Zuschlagserteilung ging. Der Antrag sollte von dem Begehren auf Zuschlagserteilung auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung geändert werden. Erörtert wird § 13 Abs 8 AVG sowie das Nachprüfungsbegehren.