Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich der Frage ob für Zeugen vor dem Bundesvergabeamt ein Kostenersatz zu gewähren ist. Diesbezüglich stellt der Autor die Rechtslage nach dem AVG dar und vergleicht die Situation vor dem UVS, UBAS, Unabhängigen Finanzsenat und schließlich vor dem BVA. Der Autor bezieht sich auf eine Entscheidung des BVA aus dem Jahr 2003, wonach für Zeugen vor dem BVA kein Ersatz der Aufwendungen im Sinne des AVG gewährt wurde.