Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Frage, ob es sich bei Zusammenlegungsgemeinschaften und Bringungsgemeinschaften um öffentliche Auftraggeber handelt. Die Autorin nimmt Bezug auf die Rechtsprechung zum funktionellen Begriff des Auftraggebers und versucht hinsichtlich der schwierigen Einordnung dieser Körperschaften einen Lösungsansatz aufzuzeigen. Sie befasst sich mit Fragen der öffentlichen Aufgaben, des Wettbewerbs, der Finanzierung, der öffentlichen Hand, sowie der staatlichen Aufsicht.