vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/24ZVB-LSK 2004, 80 Heft 3 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Der Auftraggeber ist nach dem Bundesvergabegesetz verpflichtet rechtzeitig die Gründe für die Nichtberücksichtigung eines Angebots beziehungsweise für die Berücksichtigung eines anderen Angebots bekanntzumachen. Die Unterlassung dieser Bekanntmachung stellt ein Fehlverhalten des Auftraggebers dar. Dennoch hat dieses Fehlverhalten nicht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Folge, wenn der Bieter die Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrags versäumt hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!