Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Verdingungsverordnung für freiberufliche Leistungen, eine spezielle Vergabevorschrift der Bundesrepublik Deutschland. Die Maßstäbe zur Prüfung und Auswahl von Bewerbern wird untersucht. Es handelt sich um geistige Leistungen, wobei Mindestanforderungen an die Ausschreibung gestellt werden. Der Autor bezieht sich zur Darstellung des Themas auf zwei Entscheidungen (VK Arnsberg und OLG Düsseldorf) aus den Jahren 2003 und 2002. Insofern nimmt der Autor auch auf das Verhältnis zwischen Österreich und Deutschland Bezug.