Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich der Zuverlässigkeitsprüfung im Rahmen des Vergabeverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Stadt Wien. Der Autor erwähnt relevante Gesetze und Erlässe. Er definiert die Zuverlässigkeit und Unzuverlässigkeit gemäß dem BVergG und beschreibt die Möglichkeit vertrauensbildender Maßnahmen.
Rechtsgrundlagen: § 51 BVergG; § 54 BVergG; § 55 BVergG