Zusammenfassung: Die öffentliche Hand kann einem privaten Werbeunternehmen gegen Entgelt Werbeflächen zur Nutzung zur Verfügung stellen. Das Vergaberecht ist allerdings auf einen solchen Fall nicht anwendbar, das Bundesvergabeamt daher unzuständig. Ein diesbezüglicher Nachprüfungsantrag ist daher zurückzuweisen.
Rechtsgrundlagen: § 1 BVergG 2002