Die bloße Tatsache dass die gebauten Gebäude alle nur an ein Unternehmen vermietet werden schließt nicht aus dass der Vermieter eine Einrichtung des öffentlichen Rechtes ist.
Die bloße Tatsache dass die gebauten Gebäude alle nur an ein Unternehmen vermietet werden schließt nicht aus dass der Vermieter eine Einrichtung des öffentlichen Rechtes ist.