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Rechtsgültige Unterfertigung des Angebots

VergaberechtMag. Sagmeister, Adelheid, bei der MA 63 der Stadt Wien in Angelegenheiten des Vergaberechtes legistisch und beratend tätig (Glossar)ZVB 2003/115ZVB 2003, 348 - 350 Heft 12 v. 1.12.2003

Zusammenfassung: Für eine rechtgültige Unterfertigung ist es notwendig dass jemand entweder generell oder speziell bevollmächtigt ist, aber nicht wenn offentlichtlich aus dem Firmenbuch diejenige Perosn keine Vollmacht und Vertretungsbefugnis geniesst, und auch ansonsten nichts dafür spricht. Dies ist ein unbehebbare Mangel, da ansonsten es dem Unternehmer möglich wäre es ungeschehen zu machen und einfach so zurückzutreten.

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