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Entscheidung - BVA, 15.09.2003, 14N-90/03-10

VergaberechtZVB-LSK 2003/121ZVB-LSK 2003, 306 Heft 11 v. 1.11.2003

Zusammenfassung: Es ist dem öffentlichen Auftraggeber gestattet, ein Nachprüfungsverfahren und die damit folgende zeitliche Verzögerung in seinen Zeitplan und Verfahrensablauf miteinzubeziehen.

Rechtsgrundlagen: § 171 Abs 1, 3 BVergG 2002

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