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Einkalkulierung eines allfälligen Nachprüfungsverfahrens

VergaberechtStiefelmeyer, Julia (Glossar)ZVB 2003/105ZVB 2003, 314 - 317 Heft 11 v. 1.11.2003

Zusammenfassung: Es ist dem öffentlichen Auftraggeber gestattet, ein Nachprüfungsverfahren und die damit folgende zeitliche Verzögerung in seinen Zeitplan und Verfahrensablauf miteinzubeziehen. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung erfolgt nach einer Interessenabwägung und in diesem Fall zieht das Faktum Verbesserungs der Verkehrssicherheit in Betracht.

Rechtsgrundlagen: § 171 Abs 1, 3 BVergG 2002

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