Zusammenfassung: Die Autoren analysieren die Übergangsbestimmungen des § 188 BVergG 2002. Sie konzentrieren sich vor allem auf die gesondert anfechtbaren Entscheidungen und ihre unterschiedliche Behandlung durch das BVergG 1997 und BVergG 2002. Die Auslegung des Gesetzestext führt zu einem Systembruch in den Bestimmungen. Weiters bieten die Autoren einen Lösungsansatz an.
Rechtsgrundlagen: § 186 Abs 3 BVergG 2002; § 20 Z 13 lit a BVergG 2002