Zusammenfassung: Es werden das neue BVergG 2002 und das BVergG 1997 miteinander verglichen, mit besonderem Augenmerk auf Mängel des Bieters, die zu seinem Ausschluss führen würden, und Mängel im Angebot, die zum Ausscheiden führen. Der Autor analysiert was die Unterschiede zwischen den beiden Rechtsinstituten ist und versucht eine Formübersicht über das Rechtsgebiet zu machen. Weiters zieht er eine Grenze zwischen behebbaren und unbehebbaren Mängeln, auch anhand von Beispielen aus der Judikatur.