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Zuschlagsprinzip gemäß § 53 BVergG 1997 - Grundsätze für Zuschlagskriterien

VergaberechtDr. Hans Gölles, Geschäftsführer der Vereinigung Industrieller Bauunternehmer ÖsterreichsZVB 2002/66ZVB 2002, 158 - 160 Heft 5 v. 1.5.2002

Zusammenfassung: Der Zuschlag hat gemäß § 53 BVergG 1997 an das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot zu ergehen. Der Auftraggeber kann die Zuschlagskriterien in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit frei wählen, doch wenn er sich an den von der Judikatur entwickelten Grundsätzen orientiert, kann er die Gefahr einer Anfechtung des Vergabeverfahrens verringern.

Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 4 BVergG; § 53 BVergG

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