Zusammenfassung: In dieser deutschen Entscheidung geht es um die Bewertung des Angebotspreises. Das OLG Düsseldorf hält fest, dass es keinen fixen Anteil des Preises von 30 % an der Gesamtwertung gibt.
Rechtsgrundlagen: § 97 Abs 1 GWB; § 97 Abs 2 GWB; § 97 Abs 3 GWB; § 124 Abs 2 GWB; § 25 Nr 3 VOL/A