Zusammenfassung: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit darf dann eine spezifische Vorerfahrung verlangt werden, wenn durch die ausreichende Erfahrung sichergestellt wird, dass der Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt und das Risiko des öffentlichen Auftraggebers verkleinert wird. So kann auch bei der Auftragsvergabe für die Lieferung eines LKW-Mautsystems spezifische Erfahrung auf dem Gebiet verlangt werden.