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Erfahrung des Bewerbers bei der Entwicklung von elektrischen Funkmautsystemen als gerechtfertigter Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit

VergaberechtMag. Alexander Latzenhofer, Stv Leiter der mit der Geschäftsführung von BVA und BVKK betrauten Abteilung des BWMAZVB 2002/15ZVB 2002, 39 - 41 Heft 2 v. 1.2.2002

Zusammenfassung: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit darf dann eine spezifische Vorerfahrung verlangt werden, wenn durch die ausreichende Erfahrung sichergestellt wird, dass der Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt und das Risiko des öffentlichen Auftraggebers verkleinert wird. So kann auch bei der Auftragsvergabe für die Lieferung eines LKW-Mautsystems spezifische Erfahrung auf dem Gebiet verlangt werden.

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