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Lastschriftklauseln

Lexikonzuvo 2008/40zuvo 2008, 56 Heft 2 v. 15.4.2008

Die rechtzeitige Beitragszahlung ist eine der Hauptpflichten des Versicherungsnehmers (§ 35 VVG). Die Zahlung kann mittels Barzahlung, Postanweisung, Banküberweisung oder im Lastschriftverfahren vorgenommen werden.

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