Die rechtzeitige Beitragszahlung ist eine der Hauptpflichten des Versicherungsnehmers (§ 35 VVG). Die Zahlung kann mittels Barzahlung, Postanweisung, Banküberweisung oder im Lastschriftverfahren vorgenommen werden.
Die rechtzeitige Beitragszahlung ist eine der Hauptpflichten des Versicherungsnehmers (§ 35 VVG). Die Zahlung kann mittels Barzahlung, Postanweisung, Banküberweisung oder im Lastschriftverfahren vorgenommen werden.
