Welche Einkünfte der Liquidator einer GmbH bezieht, war bis dato - im Gegensatz zur steuerlichen Behandlung von Liquidationen - kaum Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen. Zurzeit werden seine Einkünfte als solche aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit (selbstständige Arbeit) qualifiziert. Fraglich ist jedoch, ob die Einkünfte eines Liquidators nicht analog zu den Einkünften eines Geschäftsführers behandelt werden sollten, wenn der bisherige Geschäftsführer diese Tätigkeit übernimmt.

