Deskriptoren: Werkvertrag; Warnpflicht; Schadenersatz.
§ 1168a ABGB
Ist das Werk misslungen, weil der Unternehmer nicht gewarnt hat, so verliert er den Anspruch auf Entgelt und hat auch den weitergehenden Schaden zu ersetzen.Deskriptoren: Werkvertrag; Warnpflicht; Schadenersatz.
§ 1168a ABGB
Ist das Werk misslungen, weil der Unternehmer nicht gewarnt hat, so verliert er den Anspruch auf Entgelt und hat auch den weitergehenden Schaden zu ersetzen.