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Von einem Fachunternehmen für Heizungs- und Sanitärinstallationen darf die Kenntnis der einschlägigen Bauvorschriften erwartet werden

JudikaturHermann WenuschZRB 2025, 80 Heft 3 v. 30.12.2025

Deskriptoren: Werkvertrag; Warnpflicht; Schadenersatz.

§ 1168a ABGB

Ist das Werk misslungen, weil der Unternehmer nicht gewarnt hat, so verliert er den Anspruch auf Entgelt und hat auch den weitergehenden Schaden zu ersetzen.

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