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§ 1170b ABGB schützt nicht vor Zahlungsunwilligkeit: Plädoyer für die Zulässigkeit von Effektivklauseln in Bankgarantien – Zugleich eine Besprechung der Entscheidung OGH 3 Ob 134/20g

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Dr. Marco ScharmerZRB 2021, 127 Heft 4 v. 23.12.2021

§ 1170b Abs 1 Satz 3 ABGB nennt als mögliches Sicherungsmittel unter anderem die Bankgarantie. Der Beitrag widmet sich – aus Anlass der Entscheidung OGH 3 Ob 134/20g – der Frage, ob mit Effektivklauseln versehene Bankgarantien taugliche Sicherungsmittel iSd § 1170b ABGB darstellen.

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