§ 1170b Abs 1 Satz 3 ABGB nennt als mögliches Sicherungsmittel unter anderem die Bankgarantie. Der Beitrag widmet sich – aus Anlass der Entscheidung OGH 3 Ob 134/20g – der Frage, ob mit Effektivklauseln versehene Bankgarantien taugliche Sicherungsmittel iSd § 1170b ABGB darstellen.