Deskriptoren: Architektenvertrag; Pauschalpreisvertrag.
§ 1165 ABGB, § 1166 ABGB, § 1167 ABGB
Es existieren hinreichend höchstgerichtliche Entscheidungen zu Pauschalpreisvereinbarungen für Architektenleistungen (bzw Planungsleistungen), in denen diese Vereinbarungen betreffend die Honorierung stets nach Werkvertragsrecht beurteilt wurden.