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Mangel- oder Mangelfolgeschaden

JudikaturHermann WenuschZRB 2021, 116 Heft 3 v. 30.8.2021

Deskriptoren: Gewährleistung; Schadenersatz; Mangelschaden; Mangelfolgeschaden; Naturalrestitution.

§ 922 ABGB, § 933a ABGB, § 1323 ABGB

Allgemein wird der Mangelfolgeschaden dahingehend definiert, dass durch den Mangel ein weiterer Schaden verursacht wurde, der Schaden also nicht nur im Vorhandensein des Mangels besteht.

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