Deskriptoren: Gewährleistung; Schadenersatz; Mangelschaden; Mangelfolgeschaden; Naturalrestitution.
§ 922 ABGB, § 933a ABGB, § 1323 ABGB
Allgemein wird der Mangelfolgeschaden dahingehend definiert, dass durch den Mangel ein weiterer Schaden verursacht wurde, der Schaden also nicht nur im Vorhandensein des Mangels besteht.