Nach einem Dornröschenschlaf von fast 15 Jahren ist § 1170b ABGB erwacht und ins Bewusstsein der Bauunternehmer gerückt, wie eine Mehrzahl von Judikaten belegt. Dabei im Mittelpunkt steht häufig die Frage, ob ein angebotenes Sicherstellungsmittel den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Deskriptoren: Bauwerkvertrag; Sicherstellung.