§ 1170b Abs 2 Satz 2 ABGB sieht für die Vertragsauflösung eine Nachfrist vor. Der Beitrag widmet sich Detailfragen im Zusammenhang mit der Setzung dieser Nachfrist, die in der Literatur bisher nur wenig behandelt wurden.*
Deskriptoren: Hinweisobliegenheit; Nachfrist; Sicherstellung; Vertragsaufhebung; Vertragsauflösung; Vertragsrücktritt; Rücktritt.