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Wieder einmal: Der Beginn der Verjährungsfrist und die Erkundungsobliegenheit des Geschädigten

JudikaturZRB 2021, 65 Heft 2 v. 22.7.2021

Deskriptoren: Schadenersatz; Verjährung; Erkundungsobliegenheit des Geschädigten.

§ 1489 ABGB

Die Verjährungsfrist beginnt erst mit Kenntnis von Schaden und Schädiger zu laufen.

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