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Eine vereinbarte Haftungsbeschränkung erfasst sowohl vertragliche als auch deliktische Ansprüche

JudikaturGünter HayekZRB 2014, 177 Heft 4 v. 1.12.2014

ABGB § 879, ABGB § 914, ABGB § 915, ABGB § 1293, ABGB § 1299, ABGB § 1311

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