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Haftung eines Rechtsanwalts in Zusammenhang mit einer BTVG-Abwicklung

JudikaturZRB 2014, 150 Heft 3 v. 1.9.2014

ABGB § 1478, ABGB § 1479, ABGB § 1480

Nach der in ständiger Rechtsprechung vertretenen „gemäßigten Einheitstheorie“ beginnt die dreijährige Verjährungsfrist auch für künftige vorhersehbare Teil-(Folge-)Schäden mit dem Eintritt des ersten Schadens (Primärschadens) zu laufen.

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