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Folgen einer unbeachteten Streitverkündung

JudikaturZRB 2014, 84 Heft 2 v. 1.6.2014

ABGB § 896, ABGB § 1037, ZPO § 17 A, ZPO § 19 IA, ZPO § 20 I, ZPO § 21

Aus der Bindungswirkung des Vorprozesses des zahlenden Gesamtschuldners für den trotz Streitverkündung nicht beigetretenen anderen Gesamtschuldner ist ein Anspruch nach § 1037 ABGB auf Ersatz auch der Kosten des Vorprozesses abzuleiten.

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