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Kurze Verjährung für Bestandentgelte

JudikaturThomas SeeberZRB 2013, 150 Heft 3 v. 1.9.2013

ABGB § 1479, ABGB § 1486, MRG § 27

Für die Rückforderung von zu Unrecht vorgeschriebenen und eingehobenen Beträgen nach den §§ 15 bis 26 MRG gilt jedenfalls die dreijährige Verjährungsfrist des § 27 Abs 3 MRG.Analog gilt die kurze Verjährungsfrist auch für Kondiktionsansprüche des Mieters gegen den Vermieter wegen zu viel bezahlter Bestandentgelte im Teil- und Vollausnahmebereich.

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