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Die Zustimmungsfiktion des § 25 VermG

JudikaturDiana Seeber-Grimm , Thomas SeeberZRB 2013, 146 Heft 3 v. 1.9.2013

VermG § 25, ABGB § 850, ABGB § 851

Durch die unwiderlegbare Zustimmungsfiktion des § 25 Abs 5 VermG wird der Grenzverlauf neu in konstitutiver Weise festgelegt.Bereits nach Ablauf der sechswöchigen Frist des § 25 Abs 2 VermG stehen die Eigentumsverhältnisse an der fraglichen Grenze kraft unwiderlegbar fingierter Zustimmung und mit unmittelbarer sachenrechtlicher Wirkung auf das Eigentumsrecht fest.

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