ABGB § 1168a, ABGB § 1299, ABGB § 1302, ABGB § 1313a, ZPO § 182, ZPO § 182a, ZPO § 482
Eine unrichtige Wiedergabe, eine unzutreffende Auslegung oder ein gänzliches Übergehen von Tatsachenbehauptungen oder sonstigem Parteivorbringen im Urteil des Berufungsgerichts kann einen wesentlichen Verfahrensmangel oder eine unrichtige rechtliche Beurteilung begründen.