ABGB § 915, ABGB § 918, ABGB § 920, ABGB § 921, ABGB § 1168, ABGB § 1169, ABGB § 1447
1. Gefahrtragung beim Werkvertrag nach ABGB
Da die ÖNORM B 2110 das allgemeine Zivilrecht nicht zur Gänze ersetzt, seien zunächst die Gefahrtragungsregelungen nach ABGB und darauf aufbauend die Regelungen der ÖNORM B 2110 dargestellt.