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Gefahrtragung beim Werkvertrag nach der ÖNORM B 2110

AufsätzeHermann WenuschZRB 2013, 115 Heft 3 v. 1.9.2013

ABGB § 915, ABGB § 918, ABGB § 920, ABGB § 921, ABGB § 1168, ABGB § 1169, ABGB § 1447

1. Gefahrtragung beim Werkvertrag nach ABGB

Da die ÖNORM B 2110 das allgemeine Zivilrecht nicht zur Gänze ersetzt, seien zunächst die Gefahrtragungsregelungen nach ABGB und darauf aufbauend die Regelungen der ÖNORM B 2110 dargestellt.

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