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Wohl nur, weil’s schon immer so war: Mengenangaben im Leistungsverzeichnis

EditorialHermann WenuschZRB 2013, 113 Heft 3 v. 1.9.2013

Der Einheitspreisvertrag ist wohl zweifelsfrei der Standardvertragstyp im Bauwesen: Die vom Bauherrn gewünschte Gesamtleistung wird dabei in einzelne Elemente – die Positionen – gegliedert. Die Mengen der einzelnen Elemente werden dabei vom Besteller vorgegeben – die Preise für jeweils eine Einheit werden von den Bietern angeboten.

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