ZPO § 235 Abs 5, WEG2002 § 18
Unsicherheiten in Bezug auf die Sachlegitimation kann nicht erst im Verfahren mit einem Eventualbegehren auf Richtigstellung der Parteienbezeichnung begegnet werden.ZPO § 235 Abs 5, WEG2002 § 18
Unsicherheiten in Bezug auf die Sachlegitimation kann nicht erst im Verfahren mit einem Eventualbegehren auf Richtigstellung der Parteienbezeichnung begegnet werden.