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Komplette Neuverfliesung, obwohl Teilflächen tadellos hergestellt wurden

JudikaturZRB 2013, 36 Heft 1 v. 1.4.2013

ABGB § 1096, ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295, MRG § 3

Bei der Interessenabwägung, ob die Behebung eines Schadens tunlich ist, haben auch die für den Geschädigten bestehende Rechtslage und allenfalls daraus ableitbare Schadenersatz- und andere Ansprüche Dritter berücksichtigt zu werden.

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