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Fortschreibung des Vertrages auf dessen Preisgrundlagen?

AufsätzeHermann WenuschZRB 2013, 13 Heft 1 v. 1.4.2013

ABGB § 934, ABGB § 1165, ABGB § 1166, ABGB § 1167, ABGB § 1170

Vor allem in der Baubranche sind Änderungen der (zunächst) geschuldeten Leistung an der Tagesordnung.11Dies war auch der Einleitungssatz in Wenusch „Guter Preis bleibt guter Preis ...“? ZRB 2012, 118. Tatsächlich handelt es sich bei der gegenständlichen Abhandlung in gewisser Weise um einen Epilog dieses Beitrages. Der OGH bezeichnet zB ein gewisses Maß an Verzögerungen mitunter sogar als „üblich“.22Zuletzt OGH 22.9.2010, 6 Ob 177/10p. Da dies eben eher die Regel, denn die Ausnahme ist, wird es antizipiert und bereits vorab versucht, einen Mechanismus zu vereinbaren, der spätere enervierende Verhandlungen zu vermeiden hilft.

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