Die Baubetriebswirte, das sind Bautechniker, die auf betriebswirtschaftlichem und juristischem Gebiet dilettieren, verwenden für ihre Argumentation häufig die Begriffe „kritischer Weg“ (das ist die Folge an einzelnen Verrichtungen, bei denen eine Verzögerung eine Verzögerung des Gesamtprojekts bewirkt – sofern nicht besondere Maßnahmen ergriffen werden) und „Puffer“ (das ist ein Zeitraum, der zur Verfügung steht, um eingetretene Verzögerungen „aufzufangen“). Tritt eine Erschwernis (im Jargon der Baubetriebswirte: eine Behinderung) der Werkerrichtung auf, so hat der Bauunternehmer (im Jargon der Baubetriebswirte: der Auftragnehmer) Ansprüche auf Verlängerung der Leistungsfrist und/oder zusätzliches Entgelt (im Jargon der Baubetriebswirte: einen Claim), wenn eine Verzögerung bei Tätigkeiten „am kritischen Weg“ eintritt.