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Zusicherung bestimmter Eigenschaften beim Liegenschaftskauf

JudikaturZRB 2012, 210 Heft 4 v. 1.12.2012

ABGB § 922, ABGB § 933

In der Zusicherung bestimmter Eigenschaften einer Kaufsache und der Übernahme der Gewährleistung dafür handelt es sich gewöhnlich um nicht mehr als die ausdrückliche Übernahme an sich wirksamer Gewährleistungspflichten oder deren Erweiterung oder Verlängerung.

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