Fliegerbombenblindgänger im Baugrund tangieren auch den Bauunternehmer, der dort ein Bauwerk errichten soll. Die Frage, ob der Grundeigentümer oder der Bund die Kosten der Sondierung nach verborgenen sprengkräftigen Kriegsrelikten zu zahlen hat, ist nur eine von vielen. Der VfGH (30.6.2012, K I-1/09-20) hat die Kompetenz zur Entscheidung der Sondierungskostenfrage endgültig der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen. Anlass genug, sich des Bomben-Themas nochmals anzunehmen.