Die ZRB ist vor allem den privatrechtlichen Fragen des Baurechts gewidmet. Während sich andere Sonderbereiche des Privatrechts auch deshalb entwickelt haben, weil sich Rechtsprechung und Lehre mit einer umfangreichen Spezialgesetzgebung auseinanderzusetzen hatten, wie dies das Unternehmensrecht, das Arbeitsrecht, das Verbraucherrecht, das Versicherungsrecht und das Miet- und Wohnrecht eindrucksvoll zeigen, fehlen dem Bauvertragsrecht vergleichbare Sondergesetze, sieht man vom Vergaberecht ab, das aber in hohem Maße dem öffentlichen Recht angehört.